Sportbootführerschein See
Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (kurz: SBF See) ist die amtliche Lizenz zum Führen von motorisierten Booten, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden, im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (Drei-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone, darüber hinaus die Unterläufe von Warnow, Trave, Elbe, Weser und Ems sowie der Nord-Ostsee-Kanal und weitere, in § 1 SeeSchStrO genannte und begrenzte Binnenwasserstraßen).
Voraussetzung
- Lebensalter: mindestens 16 Jahre
- Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeit / Hörfähigkeit / Allgemeiner Gesundheitszustand)
- Zuverlässigkeit: Kfz-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
- Lichtbild (38 × 45 mm)
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Sportbootführerschein Binnen
Im Anschluss an den SBF-See kann der SBF-Binnen erworben werden.
Der Sportbootführerschein Binnen ist der amtliche Befähigungsnachweis für das Führen von Sportbooten unter Motor und/oder Segel von weniger als 20 m Länge auf den Binnenschifffahrtsstraßen, gesetzlich vorgeschrieben für Fahrzeuge mit mehr als 15 PS (auf dem Rhein gilt die Regelung: < 15m und mehr als 5 PS).
Sportküstenschifferschein
Der Sportküstenschifferschein wird für Schiffsführer empfohlen, die mit einer Yacht in Küstenrevieren bis 12 Seemeilen vor der Küste segeln wollen. Der SKS wird von vielen Yachtvercharterern als Befähigungsnachweis gefordert.
Erst die Kombination von Sportbootführerschein See und dem SKS vermittelt die auf See benötigten Kenntnisse in Seemannschaft, Schifffahrtsrecht, Navigation, Gezeiten- und Wetterkunde.
Auch beim Erwerb dieses Scheines unterstützt die Bootssportgruppe Interessierte.