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Wednesday, 16. December 2015

Neues Brandschutzrecht für Nordrhein-Westfalen

der Landtag hat uns am heutigen Nachmittag kurz vor Weihnachten ein neues Brandschutzrecht für Nordrhein-Westfalen geschenkt.

der Landtag hat uns am heutigen Nachmittag kurz vor Weihnachten ein neues Brandschutzrecht für Nordrhein-Westfalen geschenkt. Nach über fünfjähriger Diskussion und Vorarbeit wird damit zum 01.01.2016 das Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) das bisherige FSHG aus den späten 1990er Jahren ablösen. 

 

Das BHKG stellt das Feuerwehrwesen in Nordrhein-Westfalen nicht auf den Kopf, was jedoch auch nicht in unserem Sinne sein könnte. Es hält jedoch eine Vielzahl von guten und größeren Veränderungen für uns bereit, für die wir in der zurückliegenden Zeit lange und intensiv gekämpft haben. Dabei konnten wir erstmalig in unserer Geschichte eine breite Phalanx mit vielen Partnerorganisationen schmieden, die uns die gemeinsame Durchsetzung ehrgeiziger Ziele erlaubt hat: Die drei kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindebund, Landkreistag, Städtetag), anerkannte Hilfsorganisationen (DRK, Johanniter, Malteser, ASB) und die komba-Gewerkschaft haben mit uns Seite an Seite für das Feuerwehrwesen und den Katastrophenschutz gekämpft. Auch haben wir gemeinsam mit AGBF, AGHF und Werkfeuerwehrverband stets eine gemeinsame Stimme der Feuerwehrinteressen gefunden. Mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales sowie der Landtagsfraktionen hat uns dabei eine sachorientierte und partnerschaftliche Zusammenarbeit verbunden. 

 

Das Gesetz hält eine Vielzahl guter Neuerungen für uns bereit: Rechtliche Verankerung der Kinderfeuerwehr, deutlich verbesserter Katastrophenschutz, Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS), Reduzierung der Feuerwehraufgaben bei Ölspuren, Möglichkeiten zur Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes durch die Unfallkasse NRW (UK NRW), vereinheitlichte und klarere Strukturen innerhalb der Feuerwehren, abgesicherte Aufwandsentschädigungen für Leitungskräfte, klare Vorgaben zur Einsatzleitung beim Zusammenspiel mehrerer Organisationen (insbesondere Rettungsdienst), „Rückkehr“ der Betriebsfeuerwehren ins Gesetz, Absicherung der Werkfeuerwehren als echter Bestandteil ihrer Unternehmen, Modernisierung der Regelung zum Kostenersatz für Einsätze und noch Vieles mehr. 

 

Der VdF NRW wird dafür sorgen, das Wissen um die neuen gesetzlichen Regelungen vor Ort zu tragen. Neben Informationsveranstaltungen in der Fläche von Nordrhein-Westfalen werden wir eine Power-Point-Präsentation mit den wichtigsten neuen Regelungen zur Verfügung stellen. Diese kann für die Arbeit vor Ort verwandt werden. Darüber hinaus werden wir zum Inkrafttreten Anfang Januar ein Poster an die Feuerwehren versenden, auf dem für jedermann und jederfrau am Schwarzen Brett der Feuerwachen ein Überblick über das BHKG NRW gegeben werden wird. Unsere Verbandszeitschrift wird in 2016 mit einer Serie ebenfalls die wichtigsten Neuerungen vorstellen.

 

Bereits heute dürfen wir die BHKG-Info-Veranstaltungen ankündigen. In vier Stunden wollen wir über die für die Feuerwehren wesentlichen rechtlichen Änderungen durch das neue BHKG informieren. Die entsprechende Ausschreibung ist in Vorbereitung. Grundsätzlich kann jeder Feuerwehrangehörige ein Seminar nach Termin und Ort frei auswählen. Wir haben bewusst überwiegend größere Seminarräume und Hörsäle gewählt, so dass wir zahlreiche Teilnahmeplätze zur Verfügung stellen können. Jede Feuerwehr kann eine Teilnahme an diesen Seminaren somit einer beliebigen Zahl an interessierten Feuerwehrangehörigen anbieten. Wir möchten grundsätzlich alle Feuerwehreinheiten in Nordrhein-Westfalen mit diesem Angebot erreichen. Die Seminare finden an folgenden Terminen jeweils in der Zeit 16-20 Uhr statt:

 

20.01.2016 in Bocholt – Referent: Dr. Jan Heinisch

22.01.2016 in Meschede – Referent: Ralf Fischer

26.01.2016 in Wuppertal – Referent: Dr. Jan Heinisch

29.01.2016 in Paderborn – Referent: Ralf Fischer

01.02.2016 in Münster – Referent: Ralf Fischer

03.02.2016 in Köln – Referent: Ralf Fischer

04.02.2016 in Dortmund – Referent: Jörg Müssig

17.02.2016 in Lemgo – Referent: Jörg Müssig

18.02.2016 in Siegen – Referent: Jörg Müssig

29.02.2016 in Aachen – Referent: Ralf Fischer

 

Wir hoffen, dass wir so zum Verständnis des neuen und aus unserer Sicht – nach langen Bemühungen und mehr als sechsjährigem Vorlauf – guten Gesetzes beitragen, noch bevor die dazugehörige Literatur, u.a. der bewährte Kommentar unseres Ehrenvorsitzenden Dr. Klaus Schneider, herausgegeben wird.

 

Wir wünschen ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das kommende Jahr!

 

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Dr. Jan Heinisch

Vorsitzender

Christoph Schöneborn

Landesgeschäftsführer